The HTML5 Herald

Sie haben eine Frage zur Anwendung des Liegenschaftsbestandsmodells?  An dieser Stelle veröffentlichen wir interessante Fragen, die bereits an die Leitstelle gerichtet wurden, und die zugehörigen Antworten.

Weitere Fragen nehmen wir gerne entgegen unter:

Die Bestandsdokumentation umfasst die Gebäudebestands- und die Liegenschaftsbestandsdokumentation. Bei der Durchführung der Bestandsdokumentation sind die in den jeweiligen Baufachlichen Richtlinien aufgestellten Regelungen anzuwenden. Maßgeblich sind dafür:

  • die Baufachlichen Richtlinien Gebäudebestandsdokumentation (BFR GBestand) als insti-tutionsübergreifendes und anforderungsbasiertes Regelwerk zur Bestandsdokumentation von Gebäuden in Liegenschaften des Bundes sowie
  • die Baufachlichen Richtlinien Liegenschaftsbestandsdokumentation (BFR LBestand) als institutionsübergreifendes und anforderungsbasiertes Regelwerk zur Bestandsdokumen-tation von Außenanlagen in Liegenschaften des Bundes.

Es gilt der Grundsatz, dass ein Objekt prinzipiell nur in einem Datenbestand der Bestandsdokumentation geführt werden soll, um Doppelarbeiten in der Erhebung und Pflege zu vermeiden. Es ist daher notwendig, die Abgrenzung zwischen Gebäudebestandsdokumentation und Liegen-schaftsbestandsdokumentation festzulegen.
Die Abgrenzung zwischen Gebäudebestandsdokumentation und Liegenschaftsbestandsdokumentation verläuft grundsätzlich entlang der Außenhülle der Gebäude.

Eine ausführliche Darstellung findet sich im Anhang "Grundsatz der Abgrenzung zwischen der Gebäude- und der Liegenschaftsbestandsdokumentation", der beiden BFRen gleichlautend zugeordnet ist. Das Dokument kann beispielsweise hier abgerufen werden.

Das Fachmodell des LgBestMod ist in zwei Ebenen gegliedert. Alle Objekte, die eine Grundgemeinsamkeit aufweisen, werden über eine Basisklasse abgebildet. In der Regel kann die Menge dieser Objekte fachlich weiter unterschieden werden. Diese Untermengen werden in der Modellabbildung über Unterklassen repräsentiert, die aus der zugehörigen Basisklasse abgeleitet sind und damit auch alle Eigenschaften (Attribute etc.) der Basisklassen besitzen.

In einigen Fällen kann die Menge der Objekte, die durch eine Basisklasse repräsentiert werden, nicht weiter unterteilt werden. In diesem Fall hat die Basisklasse keine weiteren Unterklassen. Dies trifft auf die folgenden Basisklassen zu:

  • Paket Bauwerke
    • BP_Gebaeudekennzeichen
    • BF_Pfeiler
    • BP_Pfeiler
    • BL_Stufe
    • BL_Tor
    • BP_Torpfosten
    • BP_Zaunpfosten
    • BF_SchachtUntertageanlagen
    • BL_Stauanlage
  • Paket EinbautenInAussenanlagen
    • BP_Wendeltreppe
    • BL_Schranke
    • BP_Kran
    • BF_Munitionsbehaelter
    • BF_Durchlass
    • BP_EinlassAuslass
    • BL_Foerderanlage
    • BP_Dehnungspolster
    • BP_Freispuelsicherung
  • Paket Leitungssysteme
    • BL_Mantelrohr
    • BL_Schutzummantelung
    • BL_Erdung
  • Paket Gewaesser
    • BP_Quelle
  • Paket Gelaendeform
    • BF_Boeschung
    • BL_GelaendekanteBruchkante
    • BL_Hoehenlinie
    • BL_Tiefenlinie
  • Paket Plangestaltung
    • BL_Erfassungsgrenze
    • BP_Eingang
  • Paket TemporaereObjekte
    • BL_TmpKreuzendeLeitung
  • Paket Schienenverkehr
    • BF_SchutzstreifenSchienenverkehr
  • Paket POL
    • BL_Wirkbereichsbegrenzung
  • Paket Brandschutz
    • PP_BrandschutzSignatur
    • PT_BrandschutzText
    • BL_BrandschutzRaster

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In den Erfassungsvorschriften zu einer Klasse ist festgelegt, an welcher Stelle des Objektes bei der Vermessung anzuhalten ist um die Lage und Höhe der Stützpunktkoordinaten zu bestimmten. In der Tabelle Auswertung_LgBestMod_1.1-ErfassungsortZ.xlsx sind die Klassen nach dem Erfassungsort für den Z-Wert kategorisiert.

Die verschiedenen Fälle wurden auf dem Anwenderforum am 22.09.2021 vorgestellt. Der dazugehörige Folienvortrag ist ebenfalls hier verfügbar.

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Die Geometrie von Linien und Flächen wird durch die Abfolge von einzelnen Liniensegmenten zusammengesetzt, die jeweils zwischen zwei aufeinanderfolgenden Stützpunkten der Objektgeoemtrie gebildet werden. In der Regel gibt es dabei keine Vorgaben, in welcher Erfassungsrichtung die Objektgeoemtrie zu bilden ist. Für die folgenden Klassen ist jedoch eine bestimmte Erfassungsrichtung einzuhalten:

UL_Haltung (ABW), UL_LeitungAbwasser (ABW)

Die Konstruktionsrichtung der Geometrie soll der Fließrichtung  entsprechen.

BL_GelaendekanteBruchkante

Ausgehend vom Anfangspunkt der Linie ist die Signatur so definiert, dass die Pfeilsignatur immer nach rechts zeigt. Dies ist bei der Erfassung der Geometrie so zu berücksichtigen, dass die linienbegleitenden Pfeilsignatur in Richtung "Tal" zeigt.

UL_Schranke

Der Startpunkt der Geometrie muss am Anfang des Schlagbaumes (an der dreh-/kippbare Seite) beginnen und geht bis zum Ende des Schlagbaumes in geschlossener Stellung.

PL_FliessrichtungspfeilGewaesser

Die Erfassungsrichtung hat in der Fließrichtung des Gewässers zu erfolgen.

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Im Katalog des LgBestMod sind alle Attribute mit weiteren Parametern beschrieben. Über diese Parameter werden Vorgaben festgelegt, die bei der Datenerhebung zu beachtend sind.

Attribute, die im Parameter Pflicht mit ja belegt sind, sind zu jedem Objekt zwingend zu erfassen. Fehlt dieser Attributwert zu einem Objekt, kann dieses nicht über die GML-Schnittstelle ausgetauscht werden und dementsprechend auch nicht in die Primärdatenhaltung der Liegenschaftsbestandsdokumentation übernommen werden.

Ist der Parameter Erfassungspflicht mit ja gekennzeichnet, so zählt das Attribut dieses Objektes zum Grunddatenbestand. Der Grunddatenbestand ist bei einer Datenerhebung standardmäßig zu erfassen. Der Umfang des Grunddatenbestandes ist in der Objektartenliste festgelegt, die in den BFR LBestand, Anhang 2.1 veröffentlicht ist. Vom Grunddatenbestand kann bei besonderen projektbezogenen Anforderungen abgewichen werden.

Hinweis: Bei einigen Attributen kann es dazu kommen, dass sie als erfassungspflichtig gekennzeichnet sind (also zum Grunddatenbestand gehören) aber das Objekt zu diesem Attribut keinen Wert aufweist. In diesem Fall bleibt das Attribut unbelegt. Beispiel: Zu Klasse UF_Fahrbahn bleibt das Attribut Bezeichnung leer, wenn der Fahrbahnabschnitt keinen Straßennamen hat.

Der im Zuge einer Baumaßnahme veränderte Bestand wird grundsätzlich erst nach Abschluss der Baumaßnahme in die Liegenschaftsbestandsdokumentation übernommen.
Flächen mit aktiven Baumaßnahmen ohne endgültigen Bauzustand werden in der Liegenschaftsbestandsdokumentation nicht erfasst.
Im Einzelfall kann entschieden werden, dass ein vorhandener Altbestand bereits vor Abschluss der Baumaßnahme aus der Liegenschaftsbestandsdokumentation gelöscht wird.

Anläßlich des Anwenderforums LgBestMod am 21.05.2021 wurde durch die Leitstelle des Bundes für Abwassertechnik im Niedersächsischen Landesamt für Bau und Liegenschaften anhand eines Folienvortrags die folgenden Themen behandelt:

  1. Umfang der Standardbeauftragung nach der Objektartenliste
  2. Erfassung von Abwasser-Objekten bei nicht ausreichender Informationslage
  3. Bedeutung der Isybau-Schnittstelle

Den Folienvortrag können Sie hier herunterladen.

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Der Begriff "Bunker" bezieht sich ausschließlich auf die besondere Nutzung eines Gebäudes. Ein Bunker kann sich in einem normalen Gebäude oder in einem erdüberdeckten Gebäude befinden. Ein unterirdischer Bunker ohne oberirdisches Zugangsbauwerk ist als erdüberdecktes Bauwerke (UF_ErdueberdecktesBauwerk) zu erfassen. Der Zugang erfolgt über einen Zugangsschacht oder an der frei zugägnglichen Stirnseite des erdüberdeckten Gebäudes.
Ein unterirdischer Bunker mit oberirdischem Zugangsbauwerk wird genauso wie ein Hochbunker als UF_GebauedeAllgemein erfasst. Auf die besondere Bauwerksfunktion „Bunker“ wird über das Attribut Nutzung (vgl. Bauwerkskatalog der RBBau) hingewiesen.

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Eine Rampe ist ein freistehender oder an einem Bauwerk befindlicher ansteigender oder abschüssiger Zugang. Um dem Charakter einer Rampe zu entsprechen, muss sich die Rampenoberfläche ddeutlich vom Geländeverlauf der Umgebung abweichen. Andernfalls handelt es sich "nur" um eine befestigte Fläche (z.B. ein Weg), die dem geneigten, abschüssigen Geländeverlauf folgt.

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Je nach baulicher Ausprägung einer Treppe sind unterschiedliche Klassen zu verwenden. Die Zurdnung erfolgt nach den folgenden Kriterien:

UF_Treppe:

  • hat mindestens zwei Stufen, befindet sich am Gebäudeeingang oder frei im Gelände
  • ist ein Bauwerk
  • Die Grundfläche geht in die Flächenbilanzierung ein (ist Teil der Oberflächentopograhie)
  • Erfassungsort der Höhe (Z-Koordinate): Unterkante erste Stufe, Oberkannte oberste Stufe (Korrektur der Erfassungsregel erfolgt mit Rev. 6)

UF_WirkbereichTreppe

  • Wird überwiegend für außenliegende Fluchttreppen (Notausgang) in Ständerbauweise verwendet
  • Ist eine funktionale Fläche, mit der eine besondere Nutzung
  • Die Grundfläche geht nicht in die Flächenbilanzierung ein (ist nicht Teil der Oberflächentopograhie)
  • Keine Erfassung der Höhe (Z-Koordinate)
  • Hinweis: Es besteht eine redaktioneller Unsauberkeit im Katalog LgBestMod 1.1: Es erfolgt keine zusätzliche Erfassung eines Objektes der Klasse UF_Treppe (Korrektur der Erfassungsregel erfolgt mit Rev. 6)

Auf dem Anwenderforum am 20.08.2021 wurde das Thema "Einfassungen" behandelt. Eine Einfassung dient der Begrenzung von befestigten und/oder unbefestigten Flächen. Zunächst einmal ist es wichtig, dass Einfassungen nach ihrer Funktion in die Unterklassen UL_Bordstein und UL_Randeinfassung unterteilt werden.

Im Katalog LgBestMod wird dazu die folgende Beschreibung verwendet:

Randeinfassung:Die Einfassung dient der Begrenzung von Wegen, befestigten Flächen außerhalb von Verkehrswegen und unbefestigten Flächen (Grünanlagen) oder als Gestaltungselement von Freianlagen.
BordsteinDer Bordstein dient der Einfassung von Fahrbahnen und sonstigen Flächen mit Verkehrsbezug (UF_Fahrbahn, UF_SonstigeBefestigteFlaecheMitVerkehrsbezug) zu anderen befestigten oder unbefestigten Flächen, die z. B. dem Schutz von Personen und Einbauten dienen oder das Abkommen von Fahrzeugen verhindern sollen. Im Bereich von Einmündungen kann der Bordstein abgesenkt sein.

Ein Bordstein, der zur Einfassung einer befestigten Fläche dient, die keine Verkehrsfläche darstellt (dabei handelt es sich meist um Flachbordsteine) ist niemals ein Bordstein, sonder eine Einfassung.

Einfassungen werden immer linienförmig erfasst. Die Geometrie ist dabei in der Regel mittig, in besonderen Situationen aber am Rand der Einfassung zu erfassen. Die Regeln sind im hier hinterlegten Folienvortrag aus dem Anwenderforum ausführlich erläutert.

 

Im Rahmen des Anwendertreffens zum Liegenschaftsbestandsmodell wurden die Regeln zur Platzierung von Präsentationsobjekten vorgestellt. Den zugehörigen Folienvortrag finden Sie hier.

Eine Rampe ist ein freistehender oder an einem Bauwerk befindlicher ansteigender oder abschüssiger Zugang.

Als Erfassungsregel ist festgelegt:

Zur Ermittlung der Lage und Höhe (bezogen auf das gültige Höhenbezugssystem der Liegenschaft) sind die äußeren Begrenzungslinien der Rampe an ihrer Oberkante zu erfassen.
Die Rampenunterkante ist separat über die Klasse UL_Unterkante abzubilden.

Daraus ergibt sich in der Örtlichkeit die folgende Erfassungssituation:

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Ein Handlauf dient dem Halt beim Auf- bzw. Absteigen an einer Treppe bzw. Rampe.

Der ahndlauf ist in einer Höhe von 80 bis 115 cm angebracht und ist in der Regel abgerundet oder rund mit einem Durchmesser zwischen 3 und 4,5 cm.

Ein Handlauf wird nicht in seiner Geometrie erfasst, sondern ist dem Objekt der Klasse UF_Treppe bzw. UF_Rampe als attributeve Eigenschaft zugeordnet. Die Erfassung erfolgt über das Attribtut "HatHandlauf", das den Attributtyp BOOLEAN mit den Wertemöglichekten WAHR oder FALSCH hat. Es ist der Wert WAHR zu verwenden, wenn die Treppe bzw. Rampe über mindestens einen seitlich oder mittig angebrachten Handlauf verfügt, ansonsnte ist der Wert FALSCH zu verwenden.

Ein gemoetrischer Nachweis des Handlaufs ist nicht erforderlich. Auch dann nicht, wenn der handlauf eine zusätzliche Funktion zur Abstürzsicherung im Sinne eines Geländers hat.

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Die Basisklasse BF_MauerWand fasst verschiedene Bauweisen von Mauern und Wänden zusammen. Im Allgemeinen gilt für Mauern, dass die Erfassung am Fußpunkt der Mauer auf Höhe der angrenzenden Gländeoberkante erfolgt. Ausnahmen bilden die Klassen UF_Hoehenblende und UF_Kaimauer (siehe auch: Erläuterungen im Abschnitt "Erfassungsort für den Z-Wert einer Stützpunktkoordinate").

Damit wird eine Mauer im Datenbestand grundsätzlich über ihre Grundfläche abgebildet. Die Höhe der Mauer kann über das punktförmige Objekt der Klasse UP_Hoehe (Unterklasse zu BP_OertlicheBauwerksabmessung) angezeigt werden. Die Klasse UP_Hoehe ist über eine Relation dem Mauerobjekt zugeordnet. Hinweis: Die Relation zwischen den Klassen ist auf Ebene der beiden Basisklassen BF_MauerWand und BP_OertlicheBauwerksabmessung definiert.

Für eine Stützmauer ergibt sich dabei das folgende Bild:

Stützmauer mit zusätzlicher Erfassung der Höhe über zwei Objekte der Klasse UP_Hoehe:

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Die Darstellungspriorität bzw. Anzeigereihenfolge der Geometrie tragenden Klassen im LgBestMod ist derzeit nicht Bestandteil des Katalogwerks. Eine Festlegung der Darstellungspriorität wird aktuell ausschließlich bei der Umsetzung des LgBestMod in die Software LISA LM vorgegeben.

Die Darstellungsprioritäten, die in LISA LM umgesetzt wurden, basieren dabei auf den Vorgaben, die in der Excel-Datei LgBestMod_1.1_GeoPrioritaeten_01.xlsx definiert wurden. Die Angaben in dieser Excel-Datei sind wie folgt zu interpretieren:

  • Die Darstellungspriorität wird für punkt-, linien-, flächenförmige und spezifische Klassen auf separaten Tabellenblättern angegeben.
  • Innerhalb eines Tabellenblattes werden die zuerst aufgeführten Klassen über den später genannten dargestellt.
  • Generell liegen die spezifischen Klassen (siehe Tabellenblatt Sonderbehandlung) über allen punktförmigen Klassen, alle punktförmige Klassen über den linienförmigen und alle linienförmige über den flächenförmigen Klassen.

Wir bitten weiterhin zu beachten, dass in Einzelfällen die Darstellungspriorität im LISA LM angepasst wurde und damit von denen in der Excel-Datei aufgeführten abweichen kann.

Bei der Dokumentation von Kabelleitungen ist das Ziel, mit einem vertretbaren Aufwand sowohl eine gesicherte Auskunft über die Lage der Kabel geben zu können als auch die aus fachtechnischer Sicht wichtige Information der Von-Zu-Verbindung sowie die Zuordnung von Kabelarten zu einem Kabel dokumentieren zu können.

Aus diesem Grund ist neben den Kabelleitungen auch die Trasse zu erfassen.

Die Grundsätze zur Erfassung von Kabelleitungen sind im Kapitel 1.2.5 in den Erläuterungen zum Modellkatalog des Liegenschaftsbestandsmodells aufgeführt. Daneben gelten die Erfassungsregeln der jeweiligen Objektklassen (UF_TrasseTechnischeAnlagen, UL_KabelElektrotechnik, UL_KabelITK, UL_Lichtwellenleiterkabel).

Ist ein Kabel in Form einer Schleife verlegt, d.h. das Kabel schneidet/überlagert sich selber, so sind diese Fälle bei der Objektbildung besonders aufzubereiten, um Probleme bei der Datenverarbeitung zu verhindern.

In diesen Fällen erfolgt die Objektbildung über eine „Ersatzdarstellung“, die die Lage und Länge des verlegten Kabels so weit wie möglich unverändert wiedergibt. Eine Überschneidung/Überlagerung darf aber nicht erfolgen.

Hinweise zu konkreten Erfassungsregeln sind den jeweiligen Objektklassen (beispielsweise UF_TrasseTechnischeAnlagen, UL_KabelElektrotechnik, UL_KabelITK, UL_Lichtwellenleiterkabel) zu entnehmen.

Korrekte Objektbildung ohne Selbstüberschneidung (Beispiel UL_KabelElektrotechnik):

Ist die Höhe eines Punktes nicht gemessen oder nicht verwendbar, soll diese Höhe interpoliert werden oder es ist der Standardwert 0.000 zu verwenden.

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