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Zu jeder geometrischen Klasse ist im Modellkatalog in der Erfassungsregel beschrieben, wo die Aufnahmepunkte bei der Vermessung der Objektgeometrie anzuhalten sind. Bei baulichen Anlagen ist dies grundsätzlich die Begrenzung an der äußeren Bauwerkshülle. Um die Qualitätsanforderungen der BFR LBestand an die Genauigkeit und damit Verlässlichkeit der Geometrie zu gewährleisten, ist es erforderlich, die Geometrie immer direkt am Objekt und nach den Vorgaben der BFR Verm zu erfassen. Ist dies nicht (mehr) möglich (insbesondere bei der Nacherfassung von unterirdischen Objekten), sind die um Kapitel 2.11 genannten Hinweise zu Rekonstruktionsverfahren zu beachten.

Geometrietragende Klassen werden ausschließlich aus den AdV-Klassen 

  • TA_SurfaceComponent,
  • TA_CurveComponent,
  • TA_MultiSurfaceComponent sowie
  • TA_PointComponent

abgeleitet. Die Geometrie eines Punktes wird als Kombination mit Angabe zu Lage und Höhe geführt (z. B. Rechtswert, Hochwert, Höhe für ein Gauß-Krüger-System bzw. East, North, Höhe für ein UTM-System).

Das zu verwendende Koordinatenreferenzsystem ergibt sich aus den Vorgaben der BFR Verm. In der Regel handelt es sich um ein aus einem Lage- und einem Höhenbezugssystem zusammengesetztes Referenzsystem.

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