Grundsätzlich wird zu jedem Punkt die Information zur Höhe mit angegeben. Daher ergibt sich für die Erfassung der Objektgeometrie der für die Liniengeometrie zu wählende Punktabstand nicht nur aus der lagemäßigen Krümmung des Objektverlaufes sondern auch aus dem Höhenverlauf.
Vorgehen bei nicht gemessener Höhe
Ist die Höhe eines Punktes nicht gemessen oder nicht verwendbar, soll diese Höhe interpoliert werden oder es ist der Standardwert 0.000 zu verwenden. Um einen Punkt, der tatsächlich auf dem Höhenniveau 0.000 liegt von einem Punkt mit nicht-gemessener Höhe unterscheiden zu können, ist in diesem Fall der Wert "0.001" zu verwenden.